Kooperationsformen des Handels
- Kooperationsformen des Handels
1. Begriff: Formen horizontaler und vertikaler ⇡ Kooperation im Handel (⇡ kooperative Gruppen des Handels).
- a) Horizontale Kooperationen sind historisch als Gegenbewegung zur Konzentration im Handel in Form von Großbetriebsformen des Handels (⇡ Warenhäuser, ⇡ Filialunternehmung, ⇡ Konsumgenossenschaften) und als Reaktion auf die Konzentration auf der Herstellerstufe entstanden. Die kooperierenden Betriebe gliedern einzelne Teilaufgaben aus, z.B. die Beschaffung (⇡ Einkaufsgemeinschaften, ⇡ Einkaufskontore) oder übertragen mehrere Teilfunktionen zur gemeinsamen Wahrnehmung auf das neugegründete Kooperationsorgan (⇡ Full-Service-Kooperation). Diese K.d.H. sind wettbewerbsrechtlich nach §§ 1 ff. GWB zu beurteilen.
- b) In vertikalen Kooperationen arbeiten Unternehmen vor-/nachgelagerter Stufen zusammen; so z.B. bei ⇡ freiwilligen Ketten, bei denen ein Großhändler mit ausgesuchten Einzelhändlern (⇡ Anschlusskunden) gleich lautende Verträge zur Marktbearbeitung abschließt. Ähnlich bei ⇡ Vertragshändlern und Franchise-Vereinbarungen (⇡ Franchise). Wettbewerbsrechtlich sind derartige K.d.H. nach §§ 14 ff. GWB (Vertikalvereinbarungen) zu beurteilen.
- 2. Das Grundproblem der K.d.H. ist, einerseits die Willensbildung innerhalb der Kooperation so zu vereinheitlichen, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den ⇡ Konzentrationsformen des Handels gestärkt wird, und andererseits die Motivation der selbstständigen Händler zu einem aktiven, den lokalen Anforderungen gerecht werdenden Handeln nicht geschmälert wird.
Lexikon der Economics.
2013.
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