Kooperationsformen des Handels

Kooperationsformen des Handels
1. Begriff: Formen horizontaler und vertikaler  Kooperation im Handel ( kooperative Gruppen des Handels).
- a) Horizontale Kooperationen sind historisch als Gegenbewegung zur Konzentration im Handel in Form von Großbetriebsformen des Handels ( Warenhäuser,  Filialunternehmung,  Konsumgenossenschaften) und als Reaktion auf die Konzentration auf der Herstellerstufe entstanden. Die kooperierenden Betriebe gliedern einzelne Teilaufgaben aus, z.B. die Beschaffung ( Einkaufsgemeinschaften,  Einkaufskontore) oder übertragen mehrere Teilfunktionen zur gemeinsamen Wahrnehmung auf das neugegründete Kooperationsorgan ( Full-Service-Kooperation). Diese K.d.H. sind wettbewerbsrechtlich nach §§ 1 ff. GWB zu beurteilen.
- b) In vertikalen Kooperationen arbeiten Unternehmen vor-/nachgelagerter Stufen zusammen; so z.B. bei  freiwilligen Ketten, bei denen ein Großhändler mit ausgesuchten Einzelhändlern ( Anschlusskunden) gleich lautende Verträge zur Marktbearbeitung abschließt. Ähnlich bei  Vertragshändlern und Franchise-Vereinbarungen ( Franchise). Wettbewerbsrechtlich sind derartige K.d.H. nach §§ 14 ff. GWB (Vertikalvereinbarungen) zu beurteilen.
- 2. Das Grundproblem der K.d.H. ist, einerseits die Willensbildung innerhalb der Kooperation so zu vereinheitlichen, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den  Konzentrationsformen des Handels gestärkt wird, und andererseits die Motivation der selbstständigen Händler zu einem aktiven, den lokalen Anforderungen gerecht werdenden Handeln nicht geschmälert wird.

Lexikon der Economics. 2013.

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